Helmut Arenz
|
![]() |
|||||||||||||||
|
Jeder, dessen Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR eine Unterweisung erhalten.. Die Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (ADR) haben sich zum 01. Januar 2017 geändert.
Diese Unterweisung übernehme ich gerne für
Sie. Abgestimmt auf Ihren Betrieb und auf dem neuesten Stand. Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter Angrenzende Rechtsbereiche Gefahreneigenschaften und Klassifizierung Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten Dokumentation Kennzeichnung und Bezettelung Durchführung der Beförderung Ausnahmen und Freistellung |
|||||||||||||||
Helmut Arenz |