Helmut Arenz
Schulungen im Bereich Verkehr, Transport und Logistik
Lehrbeauftragter BKrFQG
Katona Ut. 6
7095 Iregszemcse / Ungarn

   
 
 
 
 
 
 
Die Berufsgenossenschaft schreibt in der BGV D 6 vor, dass der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen darf, die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihm ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.    

Theoretische Grundlagen und Vermittlung der einschlägigen Vorschriften, unter Berücksichtigung Ihrer Betriebsumgebung.
Praktische Ausbildung abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes, mit verschiedenen Übungen an Ihrer Krananlage.

Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.

Der Teilnehmer erhält einen Fahrerausweis.

Erstellung der schriftlichen Beauftragung.

 

Ausbildung in Ihrem Betrieb und mit Ihrem Kran, der Mitarbeiter wird in der gewohnten Umgebung und an dem Kran geschult welchen er dann auch bedienen muss.

Jährliche Unterweisung nach §4 BGV A1 mit den Inhalten nach BGG 921

 

 
 
         
         
         

Helmut Arenz
Katona Ut. 6 7095 Iregszemcse / Ungarn
Tel.: 01577/6666441 - email: schulung@arenz.net