Helmut Arenz
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Die externe Lösung - Der Gefahrgutbeauftragte nach GbV Sind Sie nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verpflichtet,
einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen? Dann kann ich diese Position übernehmen. Ich berate Sie in allen Belangen des Transports gefährlicher Güter: auf der Straße (ADR), Ihr externer Gefahrgutbeauftragter ist Ihr Ansprechpartner bezüglich Ihrer gefahrgutrechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten. Damit schonen Sie Ihre internen Ressourcen und gewinnen Potential für andere wichtige betriebliche Aufgaben.
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Helmut Arenz |