Besonders interessant für Sie:
Gleichzeitig übernehme ich die Unterweisung für Ihre Mitarbeiter
als Anwender von PSA gegen Absturz gemäß DGUV Regeln
112-198 und 199 [Alt: BGR 198 / BGR 199].
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Unterweisung in Ihren Räumen und mit
der von Ihnen genutzten PSAgA.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnehmerbestätigung
und Sie ein Duplikat für die Personalakte |
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