Helmut Arenz
Schulungen im Bereich Verkehr, Transport und Logistik
Lehrbeauftragter BKrFQG
Katona Ut. 6
7095 Iregszemcse / Ungarn

   
 
 
 
 
 
 
Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften benötigen Mitarbeiter zum Führen eines Gabelstaplers einen Befähigungsnachweis.    
Nach Vorschrift DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) 7 "Flurförderfahrzeuge" dürfen Sie einen Gabelstapler-Fahrer nur dann einsetzen, wenn dieser nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925) theoretisch und praktisch ausgebildet ist.

Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.

Der Teilnehmer erhält einen Fahrausweis.

 

Ausbildung in Ihrem Betrieb und auf Ihrem Gabelstapler, der Mitarbeiter wird in der gewohnten Umgebung und auf dem Fahrzeug geschult welches er dann auch bedienen muss.

Es wird ein Fahrauftrag nach § 7 der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) ) erstellt.  
 
         
         
         

Helmut Arenz
Katona Ut. 6 7095 Iregszemcse / Ungarn
Tel.: 01577/6666441 - email: schulung@arenz.net