Helmut Arenz
Schulungen im Bereich Verkehr, Transport und Logistik
Lehrbeauftragter BKrFQG
Katona Ut. 6
7095 Iregszemcse / Ungarn

   
 
 
 
 
 
 
Gemäß § 43 Absatz 4 IfSG ist der Arbeitgeber oder Dienstherr (und nicht das Gesundheitsamt) verpflichtet, Beschäftigte, die bereits erstmals durch das Gesundheitsamt belehrt wurden und eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Absatz 1 IfSG ausüben,

• nach Aufnahme der Tätigkeit
• und anschließend mindestens alle 2 Jahre

über das gesetzliche Tätigkeitsverbot und die Verpflichtung, ihm Hinderungsgründe mitzuteilen, zu belehren

   
     
Diese Schulung erüllt diese Vorschrift. Sie erhalten eine Dokumentation und Unterlagen für die Personalakte der Mitarbeiter. Der Mitarbeiter erhält eine Bescheinigung über die Folgebelehrung
 
         
         
         

Helmut Arenz
Katona Ut. 6 7095 Iregszemcse / Ungarn
Tel.: 01577/6666441 - email: schulung@arenz.net