Flurförderzeuge in Ihrem Betrieb
Sie setzen in Ihrem Betrieb Fahrer für Flurförderzeuge
(z.B. Gabelstapler) ein.
Damit haben Sie als Unternehmer eine Reihe von Pflichten.
Überprüfung ob der Fahrer einen gültigen Nachweis
der Befähigung nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925) hat.
Betriebliche Zusatzausbildung.
Erstellung einer schriftliche Beauftragung der FFZ-Führer.
Sicherstellung der persönlichen Eignung des Fahrers.
Erstellen einer Betriebsanweisung.
Regelmäßige Sicherheitsunterweisung.
Haben Sie alle diese Pflichten sorgfältig erfüllt?
Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können
mit einer Geldbuße bis zu
10.000,-- EURO
geahndet werden.
Bei Unfällen drohen Haftungsansprüche
und bei entsprechend hohem Schaden oder gar Verletzten oder Toten
auch Geld- oder Haftstrafen
und die Berufsgenossenschaft wird Regressansprüche
gegen Sie stellen.
Gerne bin ich bereit Sie in einem ersten, kostenlosen
Gespräch zu beraten und eine auf Ihren Betrieb abgestimmte
Lösung für diese Aufgaben zu finden.
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